Krankheitsfall & Unterrichtsversäumnisse

Kann ein Schüler/eine Schülerin nicht am Unterricht teilnehmen, ist der Schule durch einen Personensorgeberechtigten sofort bis spätestens 7:30 Uhr der Grund und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens mitzuteilen


Tel: 034772 - 29153 / Montag bis Freitag – 6.30 - 8.00 Uhr oder E-Mail an die Klassenleitung.

 

Zusätzlich ist nach der Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine schriftliche Entschuldigung durch einen Sorgeberechtigten nötig. Diese ist beim Klassenleiter abzugeben.
Einen diesbezüglichen Vordruck finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.

Unter Umständen kann durch die Schule ein ärztliches Attest abgefordert werden.

Fehltage werden als entschuldigt bzw. unentschuldigt auf dem Zeugnis vermerkt. Einzelne unentschuldigte Fehlstunden werden zu Fehltagen zusammengefasst und ebenfalls auf dem Zeugnis vermerkt.


Kann ein Schüler/eine Schülerin nur an einzelnen Unterrichtsstunden (z.B. Sport) nicht teilnehmen, so ist dies von einem Personensorgeberechtigten vorab schriftlich mitzuteilen.




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