Beurlaubung

Alle Schüler*innen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei dem Klassenleiter beantragt werden.

Beurlaubungsgründe können sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art –
regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren.

Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund.

Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.
Diesbezügliche Vordrucke finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.

 

Betriebspraktikum und Werkstatttage

Die Durchführung von Betriebspraktika bzw. Werkstatttagen ist Bestanteil der Berufsorientierung. Die Teilnahme ist für jeden Schüler/jede Schüler verpflichtend.
Jahrgangstufe 8: Werkstatttage (10 Schultage)
Die Schüler*innen erhalten gemäß Interessenlage in verschiedene Berufsfelder.
Jahrgangsstufe 8: Betriebspraktikum (5 Schultage)
Jahrgangsstufe 9: Betriebspraktikum (10 Schultage)
Jeder Schüler/jede Schülerin sucht sich eine individuelle Praktikumsstelle in einem Betrieb oder einer öffentlichen Einrichtung.
Zwischen der Praktikumsstelle, der Schule und dem Praktikanten wird eine verbindliche Praktikumsvereinbarung geschlossen.
Praktikumsstellen in elterlichen Betrieben sind nicht gestattet.
Jeder Schüler/jede Schülerin reflektiert das Praktikum durch das Anfertigen eines Praktikumshefters. Dieser ist für das Fach Wirtschaft notenrelevant.
Ansprechpartner in der Schule ist der Kollege Manthey.

Busabfahrt

 Schulweg & Schülertransport

Am Schuljahresbeginn belehren die Lehrer*innen die Schüler*innen, u.a. wie sich an den Haltestellen und im Bus richtig verhalten werden soll. Hierbei stehen besonders Aspekte der Unfallvermeidung im Vordergrund. Alle Sorgeberechtigten haben ebenfalls die Aufgabe, entsprechend auf ihr Kind einzuwirken und Vorbild zu sein. An den Haltestellen wird nicht „herumgetobt“, beim Ein- und Aussteigen in den Bus wird nicht gedrängelt. Den Anweisungen des Busfahrers ist unbedingt Folge zu leisten.
Fährt ein Bus nicht wie gewohnt die Haltestelle an, so wartet der Schüler/die Schülerin 30min an Ort und Stelle. Ein eventueller Nichtbesuch der Schule ist mitzuteilen.
Fragen zum Schülertransport richten Sie bitte an die Verkehrsgesellschaft Südharz.

Kontakt:
Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
Ritteröder Straße 11
06333 Hettstedt
+49 3476 88920
info@vgs-suedharzlinie.de

Auf dem Schulweg ist man besonders vorsichtig beim Überqueren der Straßen. Es muss nicht der absolut kürzeste, sollte aber der sicherste Weg sein. Auf dem Weg zur und von der Schule ist jeder Schüler/jede Schülerin gesetzlich unfallversichert.




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