Hausordnung

 

Präambel:    Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft gelingt, sind Regeln notwendig. Sie formulieren Grundsätze des Zusammenlebens und des Verhaltens in unserem Lebensraum. Ihre Beachtung trägt wesentlich dazu bei, dass wir uns in unserer Schule wohlfühlen können und ungestört lernen und arbeiten können.

 

 

  1. Alle am Schulleben Beteiligten sollen freundlich miteinander umgehen, Rücksicht aufeinander nehmen und sich möglichst gegenseitig unterstützen und helfen. Wir grüßen uns.
  2. Besucher unserer Schule melden sich im Sekretariat.
  3. Wir bemühen uns, unseren Schulhof und die Sportanlagen in einem sauberen und gepflegten Zustand zu erhalten. Mit bepflanzten Anlagen muss sorgfältig umgegangen werden.
  4. Wir sorgen für ein sauberes Schulhaus, dies gilt auch für die Schülertoiletten.
  5. Wir beginnen den Unterricht mit einer gemeinsamen Begrüßung (stehend).
  6. In den kleinen Pausen verbleiben wir in den Klassenräumen. Ausnahmen sind Raumwechsel und das Benutzen der Toiletten. Abweichungen werden in gesonderten Belehrungen geregelt.
  7. Am Ende der Stunde verlässt du deinen Arbeitsplatz sauber und ordentlich. (Stuhl an den Tisch stellen, Papier aufheben usw.)
  8. Wir raten dir dringend, keine Wertsachen und nicht zu viel Geld mitzubringen. Für verlorene Gegenstände haftet die Schule nicht.
  9. Handys dürfen im Schulgelände nicht aktiviert sein.
  10. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Gleiches gilt für Feuerzeuge, Pyrotechnik und leicht entzündliche Stoffe.
  11. Das Essen, Trinken bzw. das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist nicht gestattet.
  12. Renne und tobe nicht im Haus.
  13. Wirf nicht mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen.
  14. Setze dich nicht auf Fensterbänke, Heizkörper, Treppengeländer.
  15. Auf dem Schulgelände, während der Unterrichtszeit und bei Schulveranstaltungen sind der Besitz und der Konsum von Alkohol/ Drogen und das Rauchen untersagt.
  16. Hat ein Schüler Alkohol/ Drogen konsumiert, werden umgehend die Eltern informiert, um ihren Sohn/ ihre Tochter abzuholen.
  17. Die Jacken sind während des Unterrichts auszuziehen.
  18. Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts und im Gespräch mit der Schulleitung und den Lehrern abzunehmen. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist gestattet.
  19. Für eine angemessene Bekleidung ist v. a. in den heißen Sommertagen Sorge zu tragen.
  20. Für die Beseitigung mutwillig hervorgerufener Schäden aller Art ist der Verursacher verantwortlich.

 

 

 

Unterrichtsversäumnisse, Fehltage


Im Fall einer Erkrankung informieren deine Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten noch am ersten Fehltag bis 8:00 Uhr die Schule.

Falls du bei Klassenarbeiten fehlen solltest, informieren sie morgens das Sekretariat der Schule.

Wenn du die Schule wieder besuchst, bringst du sofort am ersten Tag eine schriftliche, begründete Entschuldigung deiner Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. des Arztes mit.

 

Bei Erkrankung während eines Schultages meldest du dich bei deinem Klassenleiter ab und begibst dich zum Sekretariat. Von hier aus werden deine Eltern informiert.

 

Du darfst auf keinen Fall ohne Abmeldung die Schule verlassen, weil du sonst nicht versichert bist.

 

Arztbesuche solltest du grundsätzlich am Nachmittag wahrnehmen und nur in Ausnahmefällen während des Schulvormittags.

 

Beurlaubungen vom Unterricht müssen deine Eltern rechtzeitig bei deinem Klassenlehrer schriftlich beantragen.

 

Besondere Verhaltensregeln:


Bei Feueralarm/Amok
Verhalte dich so, wie der Alarmplan es vorschreibt!
 
Bei Unfällen
Versuche sofort, Hilfe zu leisten und eine Lehrerin / einen Lehrer zu benachrichtigen!
Unfälle und Verletzungen während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg melde sofort im Sekretariat oder bei der Schulleitung!
 
Maßnahmen bei Verstößen


In jedem Fall musst du, wenn du eine Regel der Hausordnung missachtet hast, mit Konsequenzen rechnen. Folgende Maßnahmen können angewendet werden:

 

  • Mündliche Ermahnung oder schriftliche Benachrichtigung der Eltern mit Vermerk in der Schülerakte.
  • Schlechte Beurteilung deines Arbeits- und Sozialverhaltens im Zeugnis.
  • Zusätzliche Aufgaben (sowohl Arbeitsstunden, um versäumten Stoff aufzuarbeiten, als auch Sozialdienste zum Wohl der Schulgemeinschaft)
  • Übernahme der Reparatur- oder Ersatzkosten für beschädigte Gegenstände
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen
  • In sehr schweren Fällen müssen die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen des Schulgesetzes angewendet werden.

 

Streitschlichtung, Beratung

  • Die Schülervertretung steht dir jeder Zeit helfend zur Verfügung und freut sich über Anregungen zur Verbesserung des Schullebens.
  • Bei Streitigkeiten und Konflikten mit Mitschülerinnen oder Mitschülern stehen dir die Schulsozialarbeiterin oder die Pädagogische Mitarbeiterin zur Verfügung. Wenn du Probleme privater oder schulischer Art hast, kannst du dich an sie mit der Bitte um ein persönliches Gespräch wenden

 

Hinweise für ein verständnisvolles Miteinander

Sehr geehrte Eltern,

 

ich möchte Sie hiermit bitten, mit uns gemeinsam aktuell stärker auftretenden Problemen mit der Benutzung bzw. dem Missbrauch von Handys/Smartphones entgegen zu wirken.

Die Handys/Smartphones dürfen im Schulhaus und Schulgelände nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet und sicher verpackt aufbewahrt sein. Not- und Ausnahmefälle sind hiervon ausgenommen, eine Lehrkraft ist jedoch zu informieren. Im Krankheitsfall o. ä. wird vom Sekretariat aus mit Ihnen Kontakt aufgenommen.

Die Nutzung privater Multimedia-Geräte ist im Unterricht und im Schulhaus untersagt, für den Kunstunterricht gilt eine Sonderregelung.

Für die Nutzung von Handys/Smartphones im Unterricht gilt ein spezieller Gesamtkonferenzbeschluss. Auch hier dürfen die Geräte nur zum vom Lehrer angegebenen Zweck genutzt werden.

 

Ihre Kinder sind unsererseits entsprechend belehrt worden. Sollten die Anweisungen im schulischen Bereich nicht befolgt werden, müssen wir mit dem Einzug der Geräte reagieren. Die Herausgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten nach Absprache.

 

Die Erfüllung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht zum Wohle Ihrer Kinder hat in unserer schulischen Arbeit selbstverständlich oberste Priorität. So ist Ihnen bekannt, dass auch im Sportunterricht die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler und damit die Vermeidung von Verletzungen ein elementarer Aspekt bei der Ausbildung ist. Unsere Sportlehrerinnen und Sportlehrer können hier zunächst  nur verantwortlich handeln, wenn alle Schmuckgegenstände ihrer Lerngruppe abgelegt werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass Träger des Schmuckes nicht nur sich selbst sondern auch Mitschüler gefährden könnten.

Ein besonderes Problem stellen Piercings dar, die wegen ihrer Konstruktion nicht abnehmbar sind bzw. deren Abnahme wegen frischer Anbringung medizinisch bedenklich wäre. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, der Schulleitung über diesen Sachverhalt einen Nachweis zu erbringen. Nur so ist der Ausschluss vom Sportunterricht mit den entsprechenden Folgen zu vermeiden. Die betreffenden Körperstellen sind dann eigenständig sicher abzukleben. Das Ablegen abnehmbarer Piercings muss nach der Zeit des Abheilens geübt und realisiert werden. Sollte für Ihr Kind ein Piercing geplant sein, bedenken Sie bitte den geschilderten Sachverhalt und nutzen Sie möglichst die Ferienzeit zur Wundheilung.

 

Vergessene Hausaufgaben sind bei vielen Schülerinnen und Schülern die Ursache für ungenügende Leistungen, da die Fachlehrer die Aufgaben so auswählen, dass sie der Festigung des bereits behandelten Stoffes oder der Vorbereitung von neuem Unterrichtsstoff dienen. Versäumte Hausaufgaben werden die Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag in der 7. und 8. Stunde in der Hausaufgabenbetreuung nacharbeiten. Die Aufsicht ist abgesichert und eine Abfahrt ist für alle Kinder nach der 8. Stunde möglich. Welcher Termin am günstigsten ist,  wird vom Fachlehrer in Abstimmung mit dem Schüler festgelegt. Dabei werden natürlich auch eventuelle Arbeitsgemeinschaften oder Arzttermine Berücksichtigung finden.

Wenn das Nachholen der Hausaufgaben innerhalb der Hausaufgabenbetreuung erfolgen muss, erhoffen wir uns davon auch einen erzieherischen Effekt. Da die terminliche Festlegung oftmals sehr kurzfristig erfolgen kann, bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass die Fachlehrer in Zukunft auf eine schriftliche Information verzichten werden. Im Ausnahmefall kann auch eine Information per Handy erfolgen. Ihr Kind sollte dann bitte einen Lehrer vor der Benutzung in Kenntnis setzen, damit dies nicht als Verstoß gegen das bestehende Handyverbot angesehen wird. 

 

Lehrer und Schüler bilden an unserer Einrichtung eine Gemeinschaft, die durch klare Regeln und Konsequenzen gekennzeichnet ist. Ihre Kinder haben das Recht auf einen guten Unterricht  und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen. Sollte ein Schüler massiv den Unterricht stören bzw. gegen die Hausordnung verstoßen, so werden entsprechende Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.




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