Schulbücher

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Sprechzeiten

Einmal in jedem Schulhalbjahr findet an unserer Schule ein Lehrersprechtag statt. Hier haben die Eltern die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache, mit den Lehrern oder der Schulleitung individuelle Gespräche zu führen. (Termine)

Jeder Lehrer hat zusätzlich festgelegte Sprechzeiten. (Sprechzeiten)

Sportunterricht

1. Sportkleidung
• Sportschuhe mit heller Sohle oder abriebfest mit der Bemerkung „Non marking“ auf der Schuhsohle, wenn möglich Wechselschuhe für den Außenbereich
• kurze Sportbekleidung, Trainingsanzug, Handtuch
• Oberteil mit Rundkragen oder V- Ausschnitt mit mindestens ¼- Ärmel
• keine Bustiers oder bauchfrei
• elastische Sporthosen ohne Taschen bzw. Taschen zum Verschließen
• keine Hotpants, keine Badeshorts

Die Nichteinhaltung der Kleiderordnung führt zum Ausschluss vom Unterricht. Versäumte Leistungskontrollen werden mit Note 6 bewertet.

2. Tragen von Schmuckgegenständen
Das Tragen von Schmuckgegenständen jeglicher Art ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.
Kinder mit langen Haaren müssen diese mit einem Haargummi zusammenbinden.

3. Turnhallenordnung
siehe öffentlicher Aushang

4. Verhalten bei Unfällen
Jeder Unfall bzw. jede Verletzung ist unverzüglich, spätestens am Ende der Unterrichtsstunde dem Sportlehrer mitzuteilen.
Es erfolgt ein Eintrag ins Unfallbuch.

5. Hygiene
Sportsachen sollten öfter gereinigt werden.
Ein kleines Handtuch zum Waschen nach dem Sportunterricht sollte vorhanden sein.

6. Bewertung von Schülerleistungen
Der Sportunterricht ist ein versetzungsrelevantes Fach.
Bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme an einer Leistungserfassung (fehlendes Sportzeug, Verweigerung usw.) ist entsprechend Leistungsbewertungserlass die Schülerleistung mit Note „6“ zu bewerten.

7. Verfahrensweise bei differenzierter eigenständiger Gruppenarbeit
Ein zuverlässiger Schüler der Gruppe wird beauftragt, die Leitung der Gruppe zu übernehmen und eventuelle Vorfälle und Unfälle umgehend dem Sportlehrer mitzuteilen.

8. Umgang mit Diffamierungen

Diffamierungen von Schüler*innen gegenüber Sportlehrer*innen werden sofort zur Anzeige gebracht.

9. Tragen von langen Fingernägeln im Schulsport
Für viele Kinder und Jugendliche sind lange Fingernägel (mehr als 0,5cm Länge) heute ein Ausdruck ihrer Persönlichkeit. Leider stellt dieser „Schmuck“ im Sportunterricht eine hohe Unfallgefahr für die Trägerin, aber auch die Mitschüler dar. Durch ein einfaches Abkleben kann hier keine Abhilfe geschaffen werden.
Daher gilt nach Absprache mit Landesschulamt und Unfallkasse ab sofort die folgende Regelung:
1. Haben Fingernägel eine Länge von mehr als 0,5cm, ist eine Teilnahme am Sportunterricht auf Grund der bestehenden Verletzungsgefahr nicht möglich.
2. Es wird eine Frist von zwei Wochen zur Nachholung von versäumten Leistungsnachweisen eingeräumt.
3. Das Nachholen erfolgt außerhalb der regulären Unterrichtszeit in der 7. und 8. Unterrichtsstunde.
4. Die Information der Sorgeberechtigten erfolgt schriftlich.
5. Wird der angebotene Termin nicht wahrgenommen, gilt die Leistung als nicht erbracht und wird mit der Note 6 bewertet.

 

 

Schulweg & Schülertransport

Zu Schuljahresbeginn belehren die Lehrer*innen alle Schüler*innen, u.a. wie sich an den Haltestellen und im Bus richtig verhalten werden soll. Hierbei stehen besonders Aspekte der Unfallvermeidung im Vordergrund. Alle Sorgeberechtigten haben ebenfalls die Aufgabe, entsprechend auf ihr Kind einzuwirken und Vorbild zu sein.

Sachbeschädigungen an und in der der Umgebung der Haltestellten sowie im Bus stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden durch die zuständige Behörde verfolgt.

Den Anweisungen des Busfahrers ist unbedingt Folge zu leisten. Es gelten die Beförderungsbedingungen Verkehrsgesellschaft Südharz mbH.

Fährt ein Bus nicht wie gewohnt die Haltestelle an, so wartet der Schüler/die Schülerin 30min an Ort und Stelle. Ein eventueller Nichtbesuch der Schule ist mitzuteilen.


Fragen zum Schülertransport richten Sie bitte an die Verkehrsgesellschaft Südharz.

 

Kontakt:
Verkehrsgesellschaft Südharz mbH
Ritteröder Straße 11
06333 Hettstedt
+49 3476 88920
info@vgs-suedharzlinie.de


https://www.vgs-suedharzlinie.de/aktuelles/

 

Auf dem Schulweg ist man besonders vorsichtig beim Überqueren der Straßen. Es muss nicht der absolut kürzeste, sollte aber der sicherste Weg sein. Auf dem Weg zur und von der Schule ist jeder Schüler/jede Schülerin gesetzlich unfallversichert.

Schulwanderungen und Schulfahrten

In der Regel stehen jeder Klasse pro Schuljahr drei Tage für Schulwanderungen bzw. Schulfahrten zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Jahrgangsstufe 5/7/9: drei einzelne Schulwandertage
Jahrgangsstufe 6/8: eine 3-tägige Schulwanderfahrt
Jahrgangsstufe 10: eine 5-tägige Abschlussfahrt
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Zusätzlich können Tagesexkursionen, etwa in Museen, Gedenkstätten usw. für einzelne
Klassen bzw. Jahrgangstufen angeboten werden.
Alle vorab genannten Veranstaltungen sind als Schulveranstaltungen ein wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Sie erweitern die Möglichkeit der Lehrkräfte, Erziehungsziele zu verfolgen und zu vertiefen sowie die Festigung des Klassenverbandes oder der Kursgemeinschaft zu fördern.
Die Schüler*innen sind zur Teilnahme an Schulwanderungen, Schulfahrten und Exkursionen verpflichtet. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Schüler*innen, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.

Schulträger

Schulträger der Sekundarschule Benndorf ist der Landkreis Mansfeld-Südharz.
Kontakt
Landkreis Mansfeld-Südharz
Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 - 06526 Sangerhausen
Tel: +49 3464 / 535-0

Fax: +49 3464 / 535-3190
E-Mail: landkreis@mansfeldsuedharz.de




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