Ferienordnung im Schuljahr 2021/2022

Ferien

erster
Ferientag

letzter
Ferientag

Herbstferien

Montag,
25. 10. 2021

Samstag,
30. 10. 2021

Weihnachtsferien

Mittwoch,
22. 12. 2021

Samstag,
08.01. 2022

Winterferien

Samstag,
12.02. 2022

Samstag,
19.02. 2022

Osterferien

Montag,
11.04. 2022

Samstag,
16.04. 2022

Pfingstferien

Montag,
23.05. 2022

Samstag,
28.05. 2022

Sommerferien

Donnerstag,
14.07. 2022

Mittwoch,
24.08. 2022

Bewegliche
Ferientage: 3

   

29.11.2021

18.03.2022 ?

 

Weitere Regelungen zum Schuljahr 2020/2021

 

Unterrichtsbeginn:

Donnerstag, 02.09. 2021

Tag der Einschulung:

Samstag, 04.09. 2021

Ende des Schulhalbjahres:

Freitag, 11.02. 2022

 

Ausgabe der Zeugnisse zum

 

a) Schulhalbjahr:

Freitag, 11. 02. 2022

b) Schuljahresende:

Mittwoch, 24.08. 2022

 

Feiertage Sachsen Anhalt

Feiertage 2022 im Bundesland Sachsen-Anhat:


Neujahr:

01.01.2022, Samstag

Heilige Drei Könige:

06.01.2022, Donnerstag

Karfreitag:

15.04.2022, Freitag

Ostermontag:

18.04.2022, Montag

Tag der Arbeit:

01.05.2022, Sonntag

Christi Himmelfahrt:

26.05.2022, Donnerstag

Pfingstmontag:

06.06.2022, Montag

Tag der Deutschen Einheit:

03.10.2022, Montag

Reformationstag:

31.10.2022, Montag

1. Weihnachtsfeiertag:

25.12.2022, Sonntag

2. Weihnachtsfeiertag:

26.12.2022, Montag

 

Feiertage 2021 im Bundesland Sachsen Anhalt

 

Neujahr 01.01.2021, Freitag
Heilige Drei Könige 06.01.2021, Mittwoch
Karfreitag 02.04.2021, Freitag
Ostermontag 05.04.2021, Montag
Tag der Arbeit 01.05.2021, Samstag
Christi Himmelfahrt 13.05.2021, Donnerstag
Pfingstmontag 24.05.2021, Montag
Tag der Deutschen Einheit 03.10.2021, Sonntag
Reformationstag 21.10.2021, Sonntag
1. Weihnachtsfeiertag 25.12.2021, Samstag
2. Weihnachtsfeiertag 26.12.2021, Sonntag

Fotoerlaubnis

Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 holt die Schule eine Fotoerlaubnis von den Sorgeberechtigten ein.

Freistellung

Alle Schüler*innen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei dem Klassenleiter beantragt werden. Beurlaubungsgründe können sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art –
regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren.

Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund.

Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.
Diesbezügliche Vordrucke finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.

 

Fremdsprachen

Erste Fremdsprache ist an der Sekundarschule das Kernfach Englisch.
Die Teilnahme ist für jeden Schüler/jede Schülerin obligatorisch.
Ab der Jahrgangsstufe 7 besteht die die Möglichkeit des Erlernens einer zusätzlichen Fremdsprache / Französisch oder Russisch.

Formulare

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht für 1 Tag formular.pdf
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht für mehrere Tage formular.pdf
Vordruck Entschuldigung vordruck.pdf
Anmeldung zu einem freiwilligen Praktikum anmeldung.pdf
Erstattung von Fahrkosten Praktikum antrag.pdf
Praktikumsvereinbarung praktikumsvereinabrung.pdf

 

 




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