Fotoerlaubnis
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 holt die Schule eine Fotoerlaubnis von den Sorgeberechtigten ein.
Freistellung
Alle Schüler*innen sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Die Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen. Ein Schüler/eine Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig unter Angabe des Grundes bei dem Klassenleiter beantragt werden. Beurlaubungsgründe können sein: Teilnahme an Wettbewerben jeglicher Art –
regionale Brauchtumspflege – familiäre Gründe, wie Eheschließung oder ein Todesfall – religiöse Anlässe, wie Taufe – sowie Heilkuren.
Eine Urlaubsreise ist kein Freistellungsgrund.
Im Interesse des Kindes sollte eine Beurlaubung eher die Ausnahme sein. Zuständig für die Entscheidung über die Beurlaubung von einem Tag ist der Klassenleiter, darüber hinaus die Schulleitung.
Diesbezügliche Vordrucke finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare“ auf unserer Schulhomepage.
Fremdsprachen
Erste Fremdsprache ist an der Sekundarschule das Kernfach Englisch.
Die Teilnahme ist für jeden Schüler/jede Schülerin obligatorisch.
Ab der Jahrgangsstufe 7 besteht die die Möglichkeit des Erlernens einer zusätzlichen Fremdsprache / Französisch oder Russisch.
Formulare
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht für 1 Tag | formular.pdf |
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht für mehrere Tage | formular.pdf |
Vordruck Entschuldigung_neu | vorlage_Entschuldigung.pdf |